Die Satzung des Musikverein Fahrenzhausen e. V. beschreibt bindend den Zweck und die Aufgaben des Vereins sowie die Rechte und Pflichten aller Mitglieder und Organe des Vereins.
Die Ausgestaltung der Satzung erfolgt nach dem Willen der Vereinsgründer.
Für später zukommende Vereinsmitglieder ist die Satzung bindend. Allerdings wird die Freiheit in Bezug auf die inhaltliche Fassung durch das Vereinsrecht ( §§ 21-79 BGB), das Vereinsgesetz, das Versammlungsgesetz, das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwliigen Gerichtsbarkeit (FGG) sowie durch die Vereinsregisterordnung in gewissem Maße beschränkt.
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Satzung Musikverein Fahrenzhausen als PDF